Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Seite

PPW ist bemüht, seinen Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.ppw.de und wurde am 1.März 2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist barrierefrei. Die Anforderungen der Muss-Kriterien BITV 2.0 (Priorität 1) sind aus technischer Sicht erfüllt. im Rahmen der Qualitätssicherung zu den Anforderungen an die BITV 2.0 sind auch Aspekte der Soll-Kriterien (Priorität 2) erfüllt.

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns an info(at)ppw.de mitteilen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus (bspw. Kontaktformular) eingehenden Mitteilungen ist: pietzpluswild GmbH, Barbarossaplatz 4, 50674 Köln, Michael Wild von Hohenborn

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de) zu erreichen.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

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